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Einen Roller Vespa 125cc mieten

24 Stunden Abholort: Village Camping Santa Fortunata - Via Capo 39/A - 80067 Sorrento (NA) Vermietung
Einen Roller Vespa 125cc mieten
Ab 65 € pro Fahrzeug

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Beschreibung

Sorrent und die Amalfiküste zu erkunden ist noch einfacher, wenn Sie die Freiheit haben, sich auf zwei Rädern fortzubewegen.

Direkt in der Nähe unserer Rezeption können Sie eine Vespa mieten und Sorrent, Positano, Amalfi und die schönsten Orte der Sorrentinischen Halbinsel entdecken – ganz in Ihrem eigenen Tempo und jeden Tag mit einem neuen Ziel.

Keine festen Zeiten, kein Warten: Steigen Sie auf Ihre Vespa und lassen Sie sich von der Straße führen – vorbei an atemberaubenden Ausblicken auf das Meer, charmanten Dörfern und unvergesslichen Landschaften.

Die Amalfiküste will erlebt werden. Und Ihr Abenteuer kann genau hier beginnen.

 

*Die Bilder dienen ausschließlich zur Veranschaulichung und können vom tatsächlich verfügbaren Fahrzeug abweichen.
 

Was ist inbegriffen

  • Übergabe und Rückgabe des Rollers in der Nähe der Rezeption
  • 24 volle Stunden Mietdauer, von 09:00 Uhr bis 09:00 Uhr am folgenden Tag
  • 2 Helme inklusive
  • Basisversicherung, gemäß den in unseren FAQ und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen und Details
  • ACHTUNG! Die Buchung wird durch eine Vorauszahlung von 16 € pro Miettag zuzüglich einer einmaligen Liefergebühr von 10 € bestätigt. Die Miete des Scooters beträgt 65 € pro 24 Stunden. Der verbleibende Betrag von 49 € pro Tag wird bei der Übernahme des Scooters direkt vor Ort bezahlt, zusammen mit der Kaution von 200 € pro Scooter. Bei einer Anmietung über mehrere Tage beträgt die Vorauszahlung zur Bestätigung der Buchung somit 16 € pro Tag, während die Liefergebühr von 10 € nur einmal berechnet wird.
     

Was ist nicht inbegriffen

  • Kraftstoff: Der Roller wird normalerweise mit vollem Tank übergeben und muss in demselben Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls werden zusätzliche Kosten für die Betankung berechnet.
  • Handyhalterung: nicht verfügbar.
  • Kaution: Bei Unterzeichnung des Mietvertrags ist eine Kaution in Höhe von 200 € pro Roller zu hinterlegen. Die Zahlung ist sowohl bar als auch mit Kredit-/Debitkarte möglich. Die Kaution wird am Ende der Mietdauer zurückerstattet, nachdem überprüft wurde, dass keine Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.
     

FAQ

1. Wie alt muss ich sein, um einen Scooter zu mieten und zu fahren?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Benötige ich Erfahrung im Fahren eines Scooters?
Ja. Gute Erfahrung im Fahren von Scootern oder Motorrädern ist erforderlich. Vor der Übergabe des Fahrzeugs wird keine Probefahrt oder praktische Fahrprüfung angeboten.

3. Benötige ich einen Führerschein?
Ja. Sie müssen einen gültigen Führerschein besitzen, der für den Hubraum des Scooters geeignet ist. Für Fahrzeuge von 51 ccm bis 125 ccm ist ein Führerschein der Klasse A1/B oder ein gleichwertiger internationaler Führerschein erforderlich.

4. Welche Dokumente muss ich für die Anmietung eines Scooters vorlegen?
Nach Bestätigung Ihrer Buchung müssen Sie eine Kopie Ihres Führerscheins und Ihres Ausweisdokuments an die Rezeption unter reception@santafortunata.eu senden, damit der Mietvertrag vorbereitet und unterzeichnet werden kann.

ACHTUNG: Alle außereuropäischen Staatsbürger müssen zwingend einen internationalen Führerschein besitzen. Ohne internationalen Führerschein kann die Anmietung nicht durchgeführt werden. Bürger des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und Israels sind von dieser Regelung ausgenommen und können den von ihrem eigenen Staat ausgestellten Führerschein verwenden.

5. Können drei Personen auf dem Scooter fahren?
Nein. Der Scooter darf maximal zwei Personen einschließlich des Fahrers befördern.

6. Darf ich einen Minderjährigen als Beifahrer mitnehmen?
Ja, ein Minderjähriger darf als Beifahrer mitfahren, sofern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die für das Fahrzeug geltenden Vorgaben eingehalten werden.

7. Ich bin unter 18 Jahre alt. Kann ich einen Scooter mieten?
Nein. Die Scooter-Vermietung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die mindestens 18 Jahre alt sind.

8. Kann ich vor der Anmietung eine Probefahrt machen?
Nein. Vor der Übergabe des Scooters ist keine Probefahrt oder praktische Fahrprüfung vorgesehen. Sie müssen daher bereits über gute Erfahrung im Fahren von Scootern verfügen.

9. Kann ich den Scooter länger als 24 Stunden mieten?
Ja. Für Mietanfragen von mehr als 24 Stunden wenden Sie sich bitte an die Rezeption unter reception@santafortunata.eu.

10. Verliere ich die Kaution, wenn ich meine Meinung ändere und die Anmietung storniere?
Ja. Wenn die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Anmietung erfolgt, wird die Kaution nicht zurückerstattet.

11. Werden Kaution und Liefergebühr pro Scooter oder pro Buchung berechnet?
Sowohl die Kaution als auch die Liefergebühr werden pro Scooter berechnet.

12. Wie lange dauert die Anmietung?
Die effektive Mietdauer beträgt 24 Stunden: Der Scooter wird um 9:00 Uhr übergeben und muss bis 9:00 Uhr am folgenden Tag zurückgegeben werden.

13. Wo wird der Scooter übergeben und zurückgegeben?
Der Scooter wird in der Nähe der Rezeption des Village übergeben und zurückgegeben.

14. Was ist in der Miete enthalten?
Die Miete umfasst zwei Helme und die in den Mietbedingungen vorgesehene Grundversicherung. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie in den FAQs und/oder den Mietbedingungen.

15. Ist der Kraftstoff im Mietpreis enthalten?
Nein. Der Scooter wird normalerweise mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. Andernfalls werden die vorgesehenen Kosten für den fehlenden Kraftstoff sowie für den Tankservice berechnet.

16. Ist eine Handyhalterung verfügbar?
Nein. Der Scooter ist nicht mit einer Handyhalterung ausgestattet.

17. Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt 200 € pro Scooter und muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrags hinterlegt werden. Sie kann bar oder mit Kredit-/Debitkarte bezahlt werden und wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet, sofern bei der Überprüfung keine Schäden am Fahrzeug festgestellt werden.

18. Darf ich den Scooter außerhalb Italiens fahren?
Nein, es sei denn, zuvor wurde eine Genehmigung des Vermieters eingeholt und, sofern erforderlich, eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen.

19. Was passiert bei einem Unfall oder bei Schäden am Scooter?
Jeder Unfall oder Schaden muss dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Die geltenden Bedingungen sowie eventuelle Selbstbeteiligungen oder Vertragsstrafen sind in den Mietbedingungen festgelegt.

20. Was passiert, wenn der Scooter gestohlen wird?
Im Falle eines Diebstahls gelten die im Mietvertrag vorgesehenen Bedingungen und Vertragsstrafen. Außerdem muss der Diebstahl den zuständigen Behörden gemeldet und dem Unternehmen die erforderliche Dokumentation vorgelegt werden.

Bedingungen

Das Unternehmen vermietet seine Kraftfahrzeuge zu den nachstehend angegebenen Bedingungen:

  1. Erforderliche Dokumente und Mindestalter: a) Für Fahrzeuge von 51 ccm bis 125 ccm ist ein nationaler oder international gleichwertiger Führerschein der Klasse A1/B erforderlich. Mindestalter: 18 (achtzehn) Jahre. b) Für Fahrzeuge über 125 ccm ist ein nationaler oder international gleichwertiger Führerschein der Klasse A2/A(3) erforderlich. Mindestalter: 18 (achtzehn) Jahre.
  2. Übergabe und Rückgabe: Der Kunde bestätigt, dass sich das Kraftfahrzeug in gutem Betriebszustand und ohne Mängel befindet, und verpflichtet sich, es am Ende der Mietzeit im gleichen Zustand sowie mit sämtlichen Dokumenten und Zubehör zurückzugeben. Der Kunde, der die Mietdauer verlängern möchte, muss das Unternehmen mindestens 12 (zwölf) Stunden vor Ablauf der Mietzeit informieren, um eine Genehmigung zu erhalten. Wird die Genehmigung nicht erteilt und gibt der Kunde das Kraftfahrzeug gleichzeitig nicht zurück, wird zusätzlich zum Betrag für die zusätzliche Mietzeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 Euro (einhundertfünfzig/00) berechnet. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen und das Kraftfahrzeug auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Vertrag genutzt wird, unbeschadet des Rechts auf Ersatz des entstandenen Schadens.
  3. Nutzungsbedingungen: Der Kunde hat das Kraftfahrzeug mit der Sorgfalt und Umsicht einer vernünftigen und verantwortungsbewussten Person zu benutzen und darf insbesondere nicht gestatten, dass es: a) zur gewerblichen Beförderung von Personen; b) zum Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen; c) auf unbefestigten oder für den Straßenverkehr ungeeigneten Straßen; d) bei Rennen, Tests oder Wettbewerben; e) von anderen Personen als dem Kunden gefahren wird, es sei denn, diese Person wurde zuvor im Vertrag angegeben und vom Unternehmen genehmigt; f) vom Kunden oder Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Halluzinogenen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen gefahren wird, die das Bewusstsein oder Reaktionsvermögen beeinträchtigen; g) unter Verstoß gegen Zoll-, Verkehrs- oder sonstige geltende Vorschriften, einschließlich Vorschriften, die nach Unterzeichnung dieses Vertrags in Kraft treten können; h) außerhalb Italiens ohne Genehmigung und ohne die entsprechende zusätzliche Versicherung, sofern diese erforderlich ist, verwendet wird.
  4. Haftungsausschluss: Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung des Kraftfahrzeugs entstehen, wenn die unter Punkt 3 (drei) genannten Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, sowie nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Kunden, das im Kraftfahrzeug zurückgelassen wurde, oder für Schäden und Unannehmlichkeiten aufgrund verspäteter Übergabe, Pannen oder einer Unterbrechung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse.
  5. Gesamtschuldnerische Haftung: Wer diesen Vertrag im Namen oder im Auftrag einer anderen Person und/oder eines Unternehmens unterzeichnet, haftet gegenüber dem Unternehmen neben seinem Auftraggeber gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die übernommenen Verpflichtungen.
  6. Versicherungen: Das Unternehmen verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug mit folgenden Versicherungsgarantien bereitzustellen: a) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten für Schäden, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, mit einer einheitlichen Versicherungssumme von 10.000.000,00 Euro; b) Haftpflichtversicherung für beförderte Personen. Für jeden Schadenfall, für den die vorgenannten Versicherungsleistungen gelten, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 Euro (dreihundert/00) vorgesehen. Diese Vertragsstrafe wird dem Kunden bei Eingang der Schadensmeldung oder im Falle einer Schadensersatzforderung Dritter in Rechnung gestellt. Schäden am Fahrer des Kraftfahrzeugs sind ausgeschlossen.
  7. Unfälle: Jeder Unfall, an dem das gemietete Kraftfahrzeug beteiligt ist, muss innerhalb von 12 (zwölf) Stunden dem Unternehmen gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche persönlichen Daten, Fahrzeugidentifikationsdaten und Versicherungsdaten der beteiligten Gegenpartei(en) aufzunehmen und dem Unternehmen mitzuteilen. Der Kunde darf keine Haftung anerkennen, ohne zuvor die zuständigen Behörden und das Unternehmen kontaktiert zu haben, und muss die Daten etwaiger Zeugen aufnehmen. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Untersuchungen oder Gerichtsverfahren mit dem Unternehmen und dessen Versicherern zusammenzuarbeiten.
  8. Schäden: Reifenpannen und Schäden an den Rädern gehen zu Lasten des Kunden. Soweit der Schaden vom Unternehmen zu tragen ist, hat der Kunde für jedes Schadensereignis eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.200,00 Euro (eintausendzweihundert/00) zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird berechnet, wenn der Schaden nicht vollständig außergerichtlich von Dritten ersetzt werden kann. Ist der Schaden geringer als die vereinbarte Vertragsstrafe, wird dem Kunden die Differenz erstattet. Die Schadenshöhe wird auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste des Fahrzeugherstellers sowie der geltenden Reparaturzeitvorgaben bestimmt. Reparaturen, die der Kunde ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens durchführen lässt, werden nicht erstattet. Jede Reparatur, sofern sie genehmigt wurde, muss in jedem Fall durch eine ordnungsgemäße Rechnung auf den Namen des Unternehmens belegt werden.
  9. Diebstahl: Im Falle eines teilweisen oder vollständigen Diebstahls des Kraftfahrzeugs hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.100,00 Euro (zweitausendeinhundert/00) zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen die Originalschlüssel des Kraftfahrzeugs sowie das Original der bei den zuständigen Behörden eingereichten Diebstahlsanzeige zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird dem Kunden als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe des zum Zeitpunkt des Diebstahls von Eurotax Giallo angegebenen Handelswerts des Kraftfahrzeugs zuzüglich des Wertes der Sonderausstattungen und etwaiger zusätzlicher Ausstattungen berechnet.
  10. Happy Holiday Versicherung: Gegen Zahlung einer Prämie von 20,00 Euro (zwanzig/00) pro Miettag wird vereinbart, dass alle im Vertrag vorgesehenen Vertragsstrafen um 2/3 (zwei Drittel) reduziert werden.
  11. Verkehrsverstöße: Alle während der Mietzeit ausgestellten Bußgelder gehen zu Lasten des Kunden, der hierfür die Verantwortung übernimmt.
  12. Gebühren: Der Kunde zahlt oder erstattet dem Unternehmen auf dessen Aufforderung sämtliche Beträge für: a) Stundenentgelte, die über die zuvor vereinbarten Zeiten hinausgehen, unbeschadet des im zweiten Absatz von Punkt 2 (zwei) vorgesehenen zusätzlichen Aufschlags; b) die fehlende Kraftstoffmenge im Vergleich zur bei Übergabe des Kraftfahrzeugs vorhandenen Menge, zuzüglich 15,00 Euro (fünfzehn) für den Betankungsservice; c) Park- und Abschleppkosten des Kraftfahrzeugs, sofern diese vom Kunden angefordert werden; d) auf diesen Vertrag anfallende Steuern, sofern dessen Registrierung durch das Unternehmen erforderlich ist; e) Kosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Einziehung der vom Kunden geschuldeten Zahlungen entstehen, einschließlich Kosten für rechtliche Unterstützung; f) pauschal 30,00 Euro (dreißig/00) für die administrative Bearbeitung von während der Mietzeit gegen den Kunden verhängten Verkehrsverstößen und nicht vom Kunden bezahlten Autobahngebühren. Der Kunde, der eine Kreditkarte verwendet, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Gebühren seinem Konto belastet werden, und akzeptiert insbesondere in Bezug auf Punkt 6 (sechs) und Punkt 12 (zwölf), Buchstabe f), dass Belastungen bis zum 90. (neunzigsten) Tag nach Beendigung der Mietzeit vorgenommen werden können.
  13. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags sind das Gericht von Torre Annunziata oder das Friedensgericht von Sorrent zuständig, unter dem ausdrücklich vereinbarten Ausschluss jedes anderen Gerichtsstands. Der Kunde erklärt, dass hinsichtlich dieses Artikels eine besondere individuelle Verhandlung stattgefunden hat.

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